Der Kirchenvorstand der Gemeinde |
29.06.23
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Der Kirchenvorstand (KV) sorgt für den finanziellen Rahmen und verwaltet die Vermögenswerte der Kirchengemeinde.
Im Einzelnen ergeben sich folgende Aufgaben:
Der Kirchenvorstand sorgt dafür, daß Kirche, Pfarrhaus und sonstige kircheneigene Bauten "gut in Schuss" sind. Regelmäßig ist der Zustand der kirchlichen Gebäude zu prüfen, um Mittel für deren Instandhaltung und Renovierung bereit zu stellen. Größere Maßnahmen, z.B. Veräußerungen von Besitztümern, bedürfen der Genehmigung der bischöflichen Behörde. Der Kirchenvorstand hat im Blick auf gemeindeeigene Einrichtungen z.B. Pfarrhaus, Pfarrheim, Friedhof, etc. die Eigentümerverantwortung. Er kann Verträge abschließen, einseitige rechtsgeschäftliche Erklärungen abgeben und entgegennehmen. Er stellt die Anstellungsverträge der Mitarbeiter/-innen aus. Die Mitglieder des Kirchenvorstands werden von allen Gemeindemitgliedern gewählt, die katholisch sind, am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und länger als 1 Jahr in der Gemeinde wohnen. Alle 3 Jahre, also wieder im Der Kirchenvorstand darf von allen gewählt werden, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit mindestens einem Jahr in der Kirchengemeinde wohnen. |
Name | Vorname | gewählt bis | im KV zuständig für |
Salzmann | Dirk | "geborenes Mitglied" | ![]() |
Bergenthal | Tim | 2025 |
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Krüner | Martin | 2025 | |
Dörr | Thomas | 2025 |
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Hartmann | Peter | 2027 |
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Kamperdick | Martin | 2027 |
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Krajczy | Gerhard | 2025 |
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Kubsa | Thomas | "geborenes Mitglied" | |
Liley | Hermann-Josef | 2027 |
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Liley-Gaertig | Hedwig | 2027 |
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